Mehr Alimente für Professoren

Bundesverfassungsgericht kippt hessische Besoldungsregelung

  • Jürgen Amendt
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Die derzeitige Besoldungsordnung für Professoren an den hessischen Hochschulen ist verfassungswidrig. Das entschied gestern das Bundesverfassungsgericht. Das Urteil dürfte bundesweite Folgen haben. Die Länder haben jetzt bis Ende des Jahres Zeit, das Besoldungssystem verfassungskonform zu reformieren.

Der Deutsche Hochschulverband spricht von einem »Zweiklassensystem«. Anlass des Grolls ist die 2005 neu geordnete Professorenbesoldung. Im Unterschied zu früher werden seitdem Professoren nach einem zweigliedrigen System aus Grundgehalt und variablen Leistungsbezügen entlohnt. Wer nach Meinung seiner Hochschule besonders engagiert in der Lehre, Forschung oder Nachwuchsforschung ist, erhält einen Aufschlag auf seinen Beamtensold. Das Grundgehalt aber ist niedriger als im alten System, das eine nach Dienstalter gestaffelte Besoldung vorsah. In den Bundesländern wurden daraufhin nach und nach entsprechende Landesregelungen geschaffen. Derzeit werden nach Angaben des Deutschen Hochschulverbandes rund 40 Prozent der Professorinnen und Professoren in Deutschland nach der W-Be᠆soldungstabelle bezahlt. Die Jahresgehälter schwanken je nach Höhe der Leistungszulage zwischen 46 000 und knapp 60 000 Euro. Zum Vergleich: Vor der Reform betrug...


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