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Streit um Staatsanwalt
Die CDU-Landtagsfraktion legte erneut einen prachtvollen Beweis dafür ab, dass sie den Splitter im Augen des Nächsten sieht, den Balken im eigenen jedoch nicht. Gestern mussten die Regierungsparteien SPD und LINKE die massive CDU-Kritik an der Beförderungspraxis von Justizminister Volkmar Schöneburg (LINKE) zurückweisen. Damit sei die Oppositionspartei »weit über das Ziel hinausgeschossen«, sagte SPD-Fraktionschef Ralf Holzschuher. Er verwies darauf, dass Schöneburg für die Beförderung eines einzigen Staatsanwaltes aus DDR-Zeiten gescholten werde, während zwei Dutzend derartige Beförderungen unter den CDU-Justizministerinnen Barbara Richstein und Beate Blechinger vorgenommen worden seien. Dies aber werde von den Christdemokraten merkwürdigerweise nicht beanstandet.
»Das zeigt wieder einmal, dass mit zweierlei Maß gemessen wird«, sagte Holzschuher. Die Beförderung des Staatsanwaltes sei geboten gewesen, da der Mann einen Anspruch darauf besessen habe und ihm nichts vorzuwerfen gewesen sei. »Ich sehe wieder einmal nicht, worauf der Vorwurf als solcher beruht«, sagte Holzschuher.
Die CDU hatte die Beförderung des Staatsanwaltes zum Anlass genommen, um der Landesregierung einen »Kuschelkurs« vorzuwerfen. Der CDU-Abgeordnete Danny Eichelbaum hielt dem Justizminister vor, aus Fehlern der Vergangenheit nichts gelernt zu haben. »Der Justizminister befördert die Karriere von Tätern des SED-Unrechtsregimes«, sagte Eichelbaum. Grünen-Fraktionsvize Marie Luise von Halem nannte die Beförderung des Juristen aus DDR-Tagen »schrecklich«.
Justizminister Schöneburg hatte in seiner Antwort auf eine parlamentarische Anfrage Eichelbaums mitgeteilt, die Beförderung von Richtern und Staatsanwälten unter seiner Verantwortung habe in einem Fall einen Juristen aus DDR-Tagen betroffen. Dieser Staatsanwalt war vor der Wende auch an einzelnen Strafverfahren wegen ungesetzlichen Grenzübertritts beteiligt. Mit der Begründung, dass die ausgesprochenen Strafen »im üblichen Rahmen« lagen, habe der Staatsanwaltsberufungsausschuss nach 1990 die Übernahme des Juristen befürwortet.
Bezeichnend für den Abgeordneten Eichelbaum ist dabei: In seiner Anfrage interessierte er sich ausschließlich für die Gegebenheiten seit 2009. Was zuvor unter den CDU-Justizministern ablief, wollte er partout nicht wissen.
»Ich sehe mich nicht in der Lage, alle Erwartungen und Manöver der Opposition zu verstehen. Das hier gehört dazu«, erklärte Linksfraktionschefin Kerstin Kaiser. »Die Beförderung des Staatsanwaltes war zwingend«, unterstrich sie. »Der Minister besaß keinen Handlungsspielraum. Für eine solche Beförderung existieren rechtliche Parameter.« Der Staatsanwalt habe sich nichts zuschulden kommen lassen, seine fachliche Kompetenz sei über jeden Zweifel erhaben. Auch die CDU-Vertreter in den zuständigen Gremien hätten seine Beförderung einstimmig befürwortet.
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