Vorübergehend ewig

Kommentar von Jörg Meyer

Schön ist das nicht. Das Leipziger Arbeitsgericht hat gestern einer Klage des BMW-Konzerns stattgegeben. Der Betriebsrat hatte seine Zustimmung zu einer Vertragsverlängerung bzw. Neueinstellung von Leiharbeitern verweigert, die seit bis zu sechseinhalb Jahren im Leipziger BMW-Werk tätig sind. In Paragraf 1 des Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes heißt es: »Die Überlassung von Arbeitnehmern an Entleiher erfolgt vorübergeh...


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