Flüchtlinge wie Strafgefangene behandelt

Pro Asyl kritisiert Abschiebungshaft in Deutschland / Verstoß gegen EU-Richtlinie

  • Christian Klemm
  • Lesedauer: ca. 2.0 Min.

Flüchtlinge in Abschiebungshaft werden oftmals wie gewöhnliche Kriminelle behandelt. Das geht aus einer neuen Dokumentation hervor.

Sind in Deutschland Schutzsuchende ausreisepflichtig, sollen abgeschoben werden oder wollen sich angeblich ihrer »Rückführung« entziehen, sind die zuständigen Behörden laut Paragraf 62 des Aufenthaltsgesetzes berechtigt, sie in Abschiebungshaft zu nehmen. Dort warten sie darauf, dass sie von netten Herren in Uniformen in ein Flugzeug begleitet werden, das sie zum Beispiel nach Pristina, Mogadischu oder Abuja bringt. Die Haft kann Monate dauern, maximal bis zu eineinhalb Jahren.

Dieses Schicksal erwartete auch David M., der aus seiner georgischen Heimat geflohen und in Hamburg gestrandet war. Wegen »falscher Identitätsangabe« wurde er in Abschiebehaft genommen. Im März 2010 hat sich M. im Gefängniskrankenhaus erhängt. Ins Flugzeug konnten ihn die Beamten nicht mehr lebend begleiten.

Dass die Abschiebungshaft in der Bundesrepublik ein unangemessenes Repressionsinstrument ist, belegt eine Dokumentation...


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