Gehälter mit Leibgarde
Professoren sind ein historisches Relikt - die letzten Großverdiener, deren Einkommen höchstrichterlich geschützt werden
Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts (BVG) vom Dienstag müssen die Länder vor allem die Höhe des Grundgehalts der sogenannten W-2-Professoren überprüfen. Das, so die Richter, sei im Vergleich zu anderen Beamtengruppen zu niedrig. Doch wie zeitgemäß ist eine solche Besoldungsregelung überhaupt noch?
Mit seiner Entscheidung folgte das Bundesverfassungsgericht der Klage des Marburger Chemieprofessors Bernhard Roling vor mehr als fünf Jahren, nachdem die damalige Bildungsministerin Edelgard Bulmahn ein neues Vergütungssystem eingeführt hatte. 2005 wurde das feste Gehalt von verbeamteten Hochschullehrern gesenkt und um leistungsbezogene Zusatzbezüge ergänzt. Roling, der fortan weniger verdiente als ein Oberschuldirektor, klagte dagegen und hat jetzt Recht bekommen.
Weiterhin gilt das Alimentationsprinzip, nach dem ein Berufsbeamter angemessen vergütet werden muss. Die Umstellung mit Leistungszulagen wird, so das BVG, dieser Forderung nicht gerecht, weil Professoren nach Ausbildung, Verantwortung und Ansehen mehr zusteht als etwa einem Studiendirektor. Leistungsbezüge können nicht eingeklagt werden, und vor allem die Willkür, der Hochschullehrer wie auch Bewerber um eine Stelle ausgeliefert sind, hat Roling vor Gericht getrieben. »...
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