»Hände weg vom Streikrecht!«

Ver.di kontert Forderung des Arbeitgeberchefs, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln

Dass nur 200 Beschäftigte mit einem Streik den Frankfurter Flughafen fast lahmlegen, führt zu einer neuen Debatte um das Prinzip »Ein Betrieb - ein Tarifvertrag«. Arbeitgeber sind dafür, Gewerkschaften dagegen.

Der Warnstreik, zu dem die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF) Donnerstag und Freitag aufgerufen hatte, zeigte große Wirkung - und das nicht nur für Passagiere und den deutschen Luftraum. Angesichts der Wirkmächtigkeit, die die streikenden Beschäftigten entwickelten, forderte Arbeitgeberpräsident Dieter Hundt, die Tarifeinheit gesetzlich zu regeln. Nach einem zuletzt Mitte 2011 diskutierten Vorschlag würde das bedeuten, dass nur die mitgliederstärkste Gewerkschaft in einem Betrieb Tarifverträge abschließen kann - das sogenannte Repräsentativitätsprinzip.

Im Bundesarbeitsministerium nimmt man die Debatte zwar zur Kenntnis, sieht aber keinen akuten Handlungsbedarf. Es werde »weiter beraten«, sagte eine Sprecherin auf nd-Anfrage, was bedeuten dürfte, es wird immer mal wieder darüber geredet und mehr nicht. Auch im Bundeswirtschaftsministerium scheint man den obersten Arbeitgeber des Landes nicht erhören zu wollen. Auf nd-Anfrage sagt...


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