Ein Traumhaus für 59 Euro

Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg verbot Verlosungsaktion

  • Peter Kirschey
  • Lesedauer: 3 Min.

Es ist zweifellos ein schönes Haus. Baujahr 1998, sechs Zimmer, insgesamt 178 Quadratmeter Wohnfläche und viele Feinheiten. Gelegen ist das edle Objekt in Michendorf, einen Katzensprung von Potsdam entfernt. Die weißen Gemäuer sind zu haben, für ganze 59 Euro - mit ein wenig Glück. Kein Witz, kein mieser Trick. »Erste legale Hausverlosung für dieses Haus in Deutschland«, kracht es aus dem Internet. »Sie können Ihren Traum vom eigenen Haus realisieren!«

Die Chancen, die Immobilie für 59 Euro zu erwerben, stehen bei 1 zu 13 900, denn 59 Euro soll ein Los kosten und 13 900 Lose sind im Angebot. Nur zum Vergleich: Die Chance, beim Lotto erfolgreich zu sein, liegt bei 1 zu 15 000 000. Es kann sich also durchaus lohnen, ein Los für 59 Euro zu erwerben. Bei zwei Losen steigt die Chance gleich um das Doppelte.

Doch das Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg spielte nicht mit und schob dem Hauslotto einen Riegel vor. Das Oberverwaltungsgericht bestätigte dieser Tage eine Entscheidung des Potsdamer Verwaltungsgerichts, wonach die Verlosung des Hauses samt Grundstück im Internet verboten bleibt, wie es das Brandenburger Innenministerium entschieden hatte.

Richter und Ministerium stuften die Aktion als öffentliches Glücksspiel ein. Laut Glücksspielstaatsvertrag ist es verboten, öffentliche Glücksspiele im Internet zu veranstalten, zu vermitteln oder dafür zu werben. Die Durchführung solcher Angebote sei rechtswidrig und somit strafbar, konstatierten die Oberverwaltungsrichter. Außerdem befürchteten sie einen Nachahmungseffekt.

Der Anbieter jedoch ist der Auffassung, dass sich die Aktion mit europäischem Recht deckt und nicht unter die Glücksspielverordnung fällt. Zunächst handelt es sich um eine vorläufige Entscheidung. Ein abschließendes Urteil steht noch aus. Internetverlosungen sind in Mode gekommen. An den schönsten Plätzen der Welt werden Immobilien angeboten und die Verlockung ist groß, es einmal zu probieren.

Der Verkäufer ist, will man dem Internet in dieser Frage Glauben schenken, ein Rentnerehepaar, das sich aus Brandenburg verabschiedet hat und wieder nach Österreich gezogen ist. Von dort aus betreibt es das Spiel unter Umgehung deutscher Rechtsvorschriften weiter. Offensichtlich lassen es dort die Gesetze zu. Somit sind die Angebotsseiten auch in Deutschland frei zugänglich. Das Geschäft wird über einen Treuhänder abgewickelt. Die Verloser versprechen Transparenz. Im Erfolgsfalle würden sie auf 820 100 Euro kommen - ein garantierter Preis ohne Handel und Maklerprovision. Vorausgesetzt, alle Lose werden verkauft. Einer gewinnt und 13 899 verlieren.

Dieser Verlust, so der Hintergedanke, ist jedoch für alle Beteiligten zu verschmerzen. Jeder kennt ja schließlich das Risiko. Bei geringerer Nachfrage, das versprechen die Anbieter, bekommen die Teilnehmer ihre Losanteile wieder zurück - abzüglich der entstandenen Unkosten. Ob es sich tatsächlich um brave Rentner oder eine raffinierte Immobilienfirma handelt, kann der Teilnehmer des Hauslottos nicht überprüfen.

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