Verleiher dürfen nicht an das Zeitkonto
Leiharbeit
Viele Verleihunternehmen verrechnen verleihfreie Zeiten als Minusstunden auf Arbeitszeitkonten. Damit wälzen sie ihr unternehmerisches Risiko auf die Beschäftigten ab. Dieses Vorgehen ist gesetzeswidrig.
Die einsatzfreien Zeiten von Leiharbeitnehmern dürfen nicht auf deren Arbeitszeitkonto als Minusstunden verrechnet werden. So steht es im Gesetz. Weder dürfen Minusstunden verbucht noch zuvor geleistete Überstunden abgebaut werden. Das ergibt sich aus § 11 Abs. 4 des sogenannten Arbeitnehmerüberlassungsgesetzes.
Da hier eine gesetzliche Regelung besteht, gelten auch keinerlei Gesamtbetriebsvereinbarungen, die anderes regeln mögen. Viele Leiharbeitsfirmen halten sich...
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