Vorsicht bei Alaaf und Helau am Arbeitsplatz
Was ist zur Faschingszeit zu beachten
Die berühmte fünfte Jahreszeit klingt am heutigen Aschermittwoch aus: die Karnevalszeit. Wie immer herrschte vor allem an Rhein und Main eine Woche lang der Ausnahmezustand. Doch wer das bunte Treiben mit der Arbeit verbinden will, muss wissen, ob der närrische Frohsinn dort toleriert wird. ROLAND-Partneranwältin Pamela Klein erklärt, was Arbeitnehmer unbedingt beachten sollten.
Ob Kostüm oder das Gläschen Sekt mit den Kollegen: Die fünfte Jahreszeit führt nicht automatisch zu einer Ausnahmesituation am Arbeitsplatz. Enthält der Arbeitsvertrag oder die Betriebsvereinbarung Kleidungsvorschriften, sind diese zu beachten. »Ob auf die tollen Tage im Büro angestoßen werden darf und ob Kostüme erlaubt sind, bestimmt der Chef. Wer gegen die Regeln verstößt, ri...
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