Witwenrente nach 17 Tagen Ehe abgelehnt

Erst nach einem Jahr Ehe gibt es in der Regel einen Anspruch auf Witwenrente. Das bestätigte auch das Landessozialgericht Darmstadt mit Urteil vom 28. Dezember 2011 (Az. L 5 R 320/10). Ausnahmen könne es bei einem Unfalltod geben.

Der verhandelte Fall: Eine 56 Jahre alte Frau hatte im November 2007 einen unheilbar an Kehlkopfkrebs erkrankten Mann geheiratet. 17 Tage später starb der 58-Jährige. Die Frau beantragte daraufhin Witwenrente. Die Rentenversicherung lehnte dies mit der Begründung ab, dass in diesem Fall eine »Versorgungsehe« nicht widerlegt worden sei.

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