Keine Kürzung der Pauschalmiete

Für Hartz-IV-Bezieher

Zahlen Hartz-IV-Bezieher eine Pauschalmiete, mit der alle Kosten einschließlich Strom abgegolten sind, dann darf das Jobcenter diese Miete nicht um einen Anteil für Haushaltsenergie kürzen. Dafür gibt es keine Rechtsgrundlage. Dies gilt zumindest dann, wenn die Pauschalmiete nicht in einzelne Teile aufgeschlüsselt ist.
BSG-Urteil vom 24. November 2011, Az. B 14 AS 151/10 R

Zusatzbeiträge der Krankenkassen

Das Gesundheitsministerium hat den Wert für die durchschnittlichen Zusatzbeiträge der Krankenkassen für das Jahr 2012 mit null Euro festgesetzt. Damit wird, wie bereits im vergangen Jahr, der Sozialausgleich außer Kraft ...


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