Gericht kippt Schutz von Nichtrauchern
Hamburg: Lokale dürfen Raucherräume einrichten
Karlsruhe (epd/nd). Speisewirtschaften in Hamburg müssen beim Nichtraucherschutz wie Kneipen behandelt werden und dürfen abgetrennte Raucherräume einrichten. Das Hamburger Passivraucherschutzgesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei deshalb verfassungswidrig, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.
Das Gesetz schließt Betreiber...
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