Gericht kippt Schutz von Nichtrauchern

Hamburg: Lokale dürfen Raucherräume einrichten

Karlsruhe (epd/nd). Speisewirtschaften in Hamburg müssen beim Nichtraucherschutz wie Kneipen behandelt werden und dürfen abgetrennte Raucherräume einrichten. Das Hamburger Passivraucherschutzgesetz verstoße gegen den Gleichheitsgrundsatz und sei deshalb verfassungswidrig, heißt es in einem am Dienstag veröffentlichten Beschluss des Bundesverfassungsgerichts.

Das Gesetz schließt Betreiber...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.