Buschkowskys Ehre
Kein Bezirksbürgermeister lag so oft im Clinch mit der Presse wie der Neuköllner
Presse und Politik, die beiden Pole verbindet ein enormes Spannungsverhältnis - und dies natürlich nicht erst seit dem skandalträchtigen Anruf des zurückgetretenen Bundespräsidenten Christian Wulff auf der Mailbox des »Bild«-Chefredakteurs Kai Diekmann. Aber presserechtliche Konflikte um gedruckte Meinungen sowie versuchte Einflussnahmen sind nicht nur ein Problem der »großen« Politik, es gibt solche Auseinandersetzungen auch auf lokaler Ebene.
Stefan Gerbing aus Neukölln wollte es für seine Recherchen zu Lokalpolitik und Medien genauer wissen. Der 31-Jährige war im Wahlkampf zum Abgeordnetenhaus im Sommer 2011 in seiner Freizeit selbst mit der »Buşkowsky-Jugend« in Neukölln lokalpolitisch aktiv. Die linke Satire-Gruppe wollte ironisch »Heinz Buschkowsky zum Patriarchen von Neukölln« ernennen und trat mit verschiedenen kritischen Aktionen, etwa zur Integrationspolitik, in Erscheinung. Offenbar sehr zum Missfallen des veräppelten Bezirksbürgermeisters, der die Spaß-Guerilla als »abenteuerlichen Vorgang« einstufte. Gerbing selbst fand sich schließlich im Fernsehen wieder: Das rbb-Magazin »Klartexte« war auf seiner Arbeitsstelle bei einer Linksparteiabgeordneten im Bundestag aufgetaucht, um ihn als Organisator der »Buşkowsky-Jugend« zu outen.
Diese Erfahrung inspirierte Stefan Gerbing zu seinen eigenen Recherchen. Er wollte erfahren, wie es um das Verhältnis zwischen Medien und Bezirkspolitik bestellt ist. Auf der Grundlage des Informationsfreiheitsgesetzes (IFG) wandte er sich diesbezüglich mit einem Auskunftsersuchen an das Bezirksamt Neukölln. Er fragte, wie viele medienrechtliche Gerichtsverfahren sowie außergerichtlich erwirkte Unterlassungserklärungen und Gegendarstellungen im Zeitraum von 2006 bis heute vom Bezirksamt Neukölln und dem Bezirksbürgermeister Heinz Buschkowsky (SPD) angestrengt wurden. Außerdem wollte Gerbing wissen, gegen wen sich die Begehren richteten und wie diese Prozesse ausgingen sowie welche Kosten dadurch entstanden.
Die Antwort ließ nicht lange auf sich warten. Allein im Jahr 2011 führte Heinz Buschkowsky sieben Auseinandersetzungen gegen Medien wie »Tagesspiegel«, »BZ«, »Cicero«, »Mokka«, »Jungle World«, »Spiegel-Online« - und auch gegen das »nd«. In sechs der sieben Fälle gewann Buschkowsky oder die Gegenseite ließ es nicht auf ein Verfahren ankommen. Schließlich hatte Buschkowsky einen der renommiertesten Presserechtsanwälte der Stadt an seiner Seite. Die Medien druckten klaglos Gegendarstellungen und trugen die Kosten von Buschkowskys Rechtsbeistand.
Im Fall des »Tagesspiegels« kam der Fall jedoch vor Gericht und das Bezirksamt unterlag - im Übrigen zu Lasten der Bezirkskasse und damit der Steuerzahler, denn für den verlorenen Prozess gegen den »Tagesspiegel« werden laut Bezirksamt für die »Rechtsverfolgung« exakt 7207,30 Euro fällig.
»Buschkowsky verliert Kampf um Ehre« lautete deshalb am Mittwoch eine Schlagzeile im »Tagesspiegel«. Hintergrund des juristischen Verfahrens: Buschkowsky hatte in einer Kolumne für die »Bild«-Zeitung im Wahlkampf 2011 Teile der Berliner Richterschaft als »Schwachmaten« bezeichnet. »Buschkowskys Richterschelte fällt auf ihn zurück«, hatte der »Tagesspiegel« daraufhin kritisch berichtet. »Der selbstbewusste Bürgermeister, der so gern austeilt, mochte selbst nicht einstecken und suchte nun Hilfe bei eben jener Justiz, die er zuvor beleidigt hatte«, fasst das Blatt das daraufhin Geschehene zusammen. Doch der zivilrechtliche Ehrschutz des Bezirkschefs ist anders als bei Privatpersonen begrenzt. Außerdem trafen die Vorwürfe der Zeitung im Kern zu, befanden die Gerichte jetzt.
Um welche Umstände es sich bei dem verloren gegangenen Prozess handelt, wollte indes auch Stefan Gerbing wissen. Vor einigen Wochen, lange vor der aktuellen Berichterstattung, verfasste er erneut ein Schreiben ans Bezirksamt Neukölln. Diesmal wurde ein weiteres Auskunftsbegehren aber abgelehnt. Zwar räumt das Bezirksamt ein, dass Gerbing »zum anspruchsberechtigten Personenkreis« zählt, er jedoch trotz Angaben zu seiner Recherche angeblich nur Privatinteressen verfolge: »Ihr künstlerisches Bemühen vom Sommer 2011 begründet hingegen den Verdacht, dass ihr Auskunftsersuchen überwiegend Privatinteressen dient«, schreibt der Bezirksamtsmitarbeiter, der recherchiert hatte, dass Gerbing unter Pseudonym als Protagonist der »Buşkowsky-Jugend« aktiv war. Wer mit Satire Politik betreibt, hat also seine Auskunftsrechte verwirkt? Gegen diese Neuköllner Auffassung will Gerbing Widerspruch einlegen. Das Bezirksamt ist darüber hinaus der Meinung, dass es nicht verhältnismäßig sei, alle Akten zu der Anfrage Gerbings bis ins Jahr 2006 durchzuforsten.
Mit dieser Sicht steht das Neuköllner Bezirksamt indes ziemlich alleine dar: Denn für die anderen Bezirksämter ist die Aktenrecherche kein Problem. Seit Anfang Februar befragte »nd« alle elf weiteren Bezirksämter in Berlin zu ihren Erfahrungen bezüglich juristischer Auseinandersetzungen mit der Presse. Fast alle Bezirksämter ließen inzwischen wissen, dass es seit 2006 bei ihnen keinen einzigen Konflikt mit den Medien gegeben habe. Nur in Mitte gab es ein und in Tempelhof-Schöneberg drei Gegendarstellungsbegehren. Dafür wurden jedoch weder Anwälte beauftragt noch Kosten fällig. Neukölln ist, was die medienrechtlichen Auseinandersetzungen angeht, berlinweit führend.
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