GEW-Warnstreik war rechtens

Gutachten stützt Gewerkschaft / »Grundrechte der Lehrer durch den Senat verletzt«

  • Kai Schubert
  • Lesedauer: 3 Min.

Die Gewerkschaft Erziehung und Wissenschaft (GEW) zeigt sich kämpferisch. Mit einem gestern vorgestellten Gutachten, das von Professor Ulrich Battis verfasst und von der Gewerkschaft in Auftrag gegeben wurde, sei der Grundstein für eventuelle zukünftige Arbeitskämpfe gelegt, meint Holger Dehring vom Vorstand der GEW Berlin.

Das Gutachten unterstreicht die Rechtmäßigkeit eines Warnstreiks am 5. April 2011, zu dem die GEW alle Berliner Lehrer während der Schulzeit aufgerufen hatte und an dem sich laut ihren Angaben 6000 Personen beteiligten. Nachdem die Senatsschulverwaltung im Vorfeld Konsequenzen angedroht hatte, gab es für die Teilnehmer nach dem Streik Abmahnungen, Akteneinträge und Gespräche. Es wurden weitere Maßnahmen im Wiederholungsfall angedroht. Die Sanktionen der Schulverwaltung wegen angeblichen Verstoßes gegen arbeitsrechtliche Pflichten sind ebenfalls Gegenstand der Untersuchung.

Battis, der Experte für öffentliches Dienstrecht ist, kommt in dem Gutachten zu dem Schluss, dass die tarifliche Friedenspflicht für die GEW nicht bestand. Diese betrifft die im Tarifvertrag (TV) geregelten und ausdrücklich nicht geregelten Inhalte, wenn nicht explizit eine absolute Friedenspflicht vereinbart wird.

Dies sei bei den von der GEW vorgebrachten Forderungen, die mit dem Warnstreik durchgesetzt werden sollten, im betroffenen TV zwischen Gewerkschaft und Land Berlin jedoch nicht der Fall. Zwar seien etwa Bemühungen für altersgerechte Arbeitsbedingungen vereinbart, so Arbeitsermäßigung für ältere Lehrkräfte. Die GEW vertrete jedoch mit alternsgerechten Bedingungen ein wesentlich umfassenderes Konzept. Dieses habe die gesamte Zeit des Arbeitslebens im Blick und ziele auf die Vermeidung von Überlastung schon in den ersten zwei Dritteln des Arbeitslebens. Maßnahmen zur Förderung und Erhaltung der sowie eine generelle Reduzierung der Arbeitszeit sollen dazu beitragen.

Das zweite Ziel der GEW ist die tarifliche Fixierung der Einkommensgruppe für angestellte Lehrkräfte. Wichtig sei eine Verbesserung der Einkommensverhältnisse, um junge Lehrende an Berlin zu binden. Der TV zwischen GEW und Berlin verweist in dieser Frage an den »TV für den Öffentlichen Dienst der Länder«, der jedoch wiederum weder eine Regelung noch eine ausdrückliche Aussparung enthält.

Des Weiteren sei es prinzipiell möglich, die Ziele in einem TV zu regeln. Schließlich sei ein eintägiger Warnstreik ein verhältnismäßiges Mittel zur Durchsetzung dieser Forderungen. Beides sind Voraussetzungen für das Durchführen eines legalen Streiks.

»Die vom Senat ergriffenen Sanktionsmaßnahmen sind rechtswidrig erfolgt. Sie sind zurückzunehmen«, folgert Battis. Die Arbeitskampfmaßnahmen jedoch seien rechtmäßig gewesen. Er betont in diesem Zusammenhang die Wichtigkeit eines Urteils des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte von 2009, das die Straffreiheit von Streikaktionen auch von Beamten, die nicht im »hoheitlichen Bereich« tätig sind, festgestellt hat.

Laut Hartmut Schurig, Berliner Vorsitzender der GEW, sei »massiv« in das Streikrecht eingegriffen worden. »Wir werden unsere Mitglieder vor Gericht unterstützen und rechtskonformes Handeln der Senatsverwaltung durchsetzen«, sagt er.

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