Verfassunsgreichten schränken Verwendung von Telekommunikationsdaten ein

Bislang konnten sich Ermittler oft unproblematisch Passwörter für E-Mail-Konten oder Informationen über IP-Adressen beschaffen. Dem Verfassungsgericht geht das zu weit. Der Gesetzgeber muss nachbessern.

Karlsruhe (dpa) - Die Regelungen zur Speicherung und Herausgabe von Nutzerdaten, Passwörtern und PIN-Codes an Ermittlungsbehörden und andere staatliche Stellen sind teilweise verfassungswidrig. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss. Die Regeln verletzten zum Teil das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung. Zwei Beschwerdeführer vom Arbeitskreis Vorratsdatenspeicherung hatten bereits 2005 Verfassungsbeschwerde gegen die Regelungen des Telekommunikationsgesetzes eingelegt (Az.: 1 BvR 1299/05).

Die Richter des Ersten Senats erklärten eine Vorschrift für verfassungswidrig, die Polizei und Nachrichtendiensten den Zugriff auf Passwörter un...


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