»Schön wäre, wenn das Gesetz befolgt würde«
Neuregelung der Unterkunftskosten für ALG-II-Empfänger steht an, Kritik von Betroffeneninitiative
Der Senat arbeitet an einer Neuregelung der Kosten der Unterkunft. Bereits seit Monaten fordern dies Sozialverbände und Mietergemeinschaften. Bis heute befolgen Berliner Jobcenter die 2010 vom Bundessozialgericht für rechtswidrig erklärte »AV Wohnen«, die die erlaubte Höhe der Unterkunftskosten für ALG-II-Empfänger festlegt. Diesmal soll sich die Regelung an den tatsächlich zur Verfügung stehenden Wohnungen in unterer und mittlerer Lage und deren Preis orientieren. »Noch vor Ostern soll die Satzung eingebracht werden«, sagt Karin Baumert von der Kampagne gegen Zwangsumzüge. Bekannt ist noch nicht viel über den Inhalt. Man erwartet einen einheitlichen Richtwert für ganz Berlin, sowie eine Quadratmeterobergrenze.
Der Leerstand aber, Schlüssel zur Errechnung eines angemessenen Richtwerts, wird nach konventioneller Art erfasst: Wohnungen ohne Strom gelten als frei. Hierfür werden Stromzählerdaten von Vattenfall abgefragt. Ein problemati...
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