Grüne Pflege im Teilkasko-Modell

Solidarische Bürgerversicherung soll gerecht und nachhaltig finanziert werden

  • Ulrike Henning
  • Lesedauer: 2 Min.
Unter dem Motto »Solidarität wirkt!« stellte die Bundestagsfraktion von Bündnis 90/Die Grünen am vergangenen Donnerstag in Berlin den Entwurf eines Positionspapiers für die Finanzierung einer Pflege-Bürgerversicherung vor.

Bereits im Spätherbst, kurz vor ihrer Bundesdelegiertenkonferenz, hatten die Grünen ein Gutachten zu ihrer Variante der Pflege-Bürgerversicherung der Presse bekannt gemacht. Auf einer Veranstaltung der Bundestagsfraktion in der letzten Woche präsentierte der Bremer Gesundheitsökonom Heinz Rothgang seine Berechnungen zur Finanzierung noch einmal ausführlich. Danach sollen sowohl die gesamte Bevölkerung als auch alle Einkommensarten beitragspflichtig, die Beitragsbemessensgrenze auf 5500 Euro angehoben werden. Beitragsfrei mitversichert blieben Kinder und diejenigen Ehegatten oder Lebenspartner, die Kinder - ohne Rechtsanspruch auf einen Kita-Platz - erziehen oder Angehörige pflegen.

Die angestrebten neuen Finanzquellen können das Leistungsvolumen der Pflege um 15 Prozent erweitern. Das sollte nach Ansicht der Grünen auch die Erfordernisse aus dem noch neu zu bestimmenden Begriff von Pflegebedürftigkeit abdecken. Der dann für alle gültige Beitragssatz würde anfangs bei 1,75 Prozent der Einkommen liegen, 2055 maximal bei knapp über drei Prozent. Die in diesem Zuge aufzulösende private Pflegeversicherung sollte die dort angesparten Altersrückstellungen - von heute etwa 20 Milliarden Euro - mit in das neue System einbringen. Das scheint der Oppositionspartei gut begründbar, denn auf die bislang privat Versicherten kommt bis 2060 ein ungleich härterer demografischer Einschnitt zu als auf die gesetzlich Versicherten. Die Zahl der Pflegebedürftigen wird nämlich bei Privaten bis dahin um 281 Prozent zunehmen, im gesetzlichen Bereich nur um 53 Prozent. Die bislang junge, reiche und gesunde Klientel wird auch nur im geringeren Maße nachwachsen. Die zur Diskussion geladenen Vertreter der Privaten Versicherungen sehen das natürlich anders, von einem »Enteignungstatbestand« sprach Volker Leienbach vom Verband der privaten Krankenversicherung e.V.

Für den Übergang der Systeme wären neben dem Finanzierungsgutachten weitere, rechtliche von Nöten, so auch die Grünen-Politikerin Elisabeth Scharfenberg. Zur Einbeziehung von Einkommen wie Mieten oder Kapitalerträge schlug Heinz Rothgang vor, einen Datenabgleich mit den Finanzämtern einzuführen. Die damit zusätzlich notwendigen Verwaltungsstrukturen halten Skeptiker jedoch für eines der Argumente dagegen.

Das Modell der Grünen bleibt aber eine Teilkasko-Lösung, bei der, so wie heute, auch die Versicherten und ihre Angehörigen weiterhin über ihren Versicherungsbeitrag hinaus an den Pflegekosten beteiligt werden. In der Diskussion wurde davor gewarnt, dass der Teil der Ärmeren unter den Pflegebedürftigen schneller wachse als angenommen. In diesen Fällen würden die Sozialhilfeträger und so auch die Kommunen beansprucht. Sie sollten in die Debatte über die Pflegefinanzierung einbezogen werden, da ansonsten die Sozialgerichte immer häufiger angerufen werden müssten.

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