Lichtschacht geflutet - aber die Versicherung zahlte nicht
K(l)eine Überschwemmung
Nicht alles, was mancher Laie vielleicht als Überschwemmung bezeichnen würde, ist auch versicherungsrechtlich so zu bewerten. Diese Erfahrung musste nach Auskunft des LBS-Infodienstes Recht und Steuern ein Hausbesitzer machen, der seiner Versicherung einen Wasserschaden meldete und damit vor Gericht eine klare Niederlage erlitt. Er musste für das Missgeschick komplett aus eigener Tasche aufkommen. So jedenfalls ein Urteil des Oberlandesgerichts Karlsruhe (Az. 12 U 92/11).
Der Fall: Nach einem Gewitter mit Starkregen erlebte ein Immobilieneigentümer eine böse Überraschung. In einem Lichtschacht vor einem Fenster hatte sich Regenwasser angesammelt und war in den Keller des Gebäudes eingedrungen. Der Boden war überflutet worden, und das Wasser war über die Randfugen des Estrichs in die darunter liegende Dämmschicht gesickert.
Die Beseitigung der Schäden erforderte Investitionen in Höhe von 6600 Euro. Der Betroffene forderte das Geld von seiner Wohngebäudeve...
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