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Verjährungsfrist

Zu viel erstattete Lohnsteuer kann das Finanzamt nach Ablauf von fünf Jahren nicht mehr zurückfordern, so der Bundesfinanzhof (BFH) in München mit Urteil vom 25. Oktober 2011 (Az. VII R 55/10). Rückforderungsansprüche verjähren fünf Jahre nach Erlass des Steuerbescheids. In dem verhandelten Fall hatte das Finanzamt dem Steuerpflichtigen den zehnfachen Betrag der abgeführten Lohnsteuern angerec...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219793.verjaehrungsfrist.html

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