Einsicht in Originalunterlagen
Leserfrage zu Mieterrechten
Kann ein Vermieter, unter Hinweis auf einen Pauschalvertrag mit einer Fremdfirma zur Übernahme von vier Betriebskostenarten, den Mietern Einblick in die Abrechnungsunterlagen von Betriebskosten verweigern?
Walter M., Strausberg
Mieter haben grundsätzlich das Recht, Originalbelege von Betriebskosten beim Vermieter einzusehen. Das besagen das Bürgerliche Gesetzbuch und die herrschende Rechtsprechung der Gerichte. Im BGB bestimmt das der § 259 (Umfang der Rechenschaftspflicht). Darin heißt es: »Wer verpflichtet ist, über eine mit Einnahmen oder Ausgaben verbundene Verwaltung Rechenschaft abzulegen, hat dem Berechtigten eine die g...
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