Anhaltender Streit im Job ist kein Mobbing
Warum BAG und LAG die Klage abwiesen
Länger anhaltender Streit am Arbeitsplatz ist nicht mit Mobbing gleichzusetzen. Mobbing liegt erst vor, wenn ein feindliches Klima am Arbeitsplatz die Würde des Arbeitnehmers verletzt, urteilte am 19. Januar 2012 das Landesarbeitsgericht (LAG) in Hamm (Az. 11 Sa 722/10).
Damit scheiterte ein Oberarzt eines katholischen Krankenhauses mit seiner Schadenersatzklage gegen seinen früheren vorgesetzten Chefarzt. Der Oberarzt arbeitet seit 1987 in dem Krankenhaus in Lünen. Anfang 2001 wurde ihm die kommissarische Leitung der Neurochirurgischen Klinik übertragen. Seine Bewerbung für den offenen Chefarztposten blieb jedoch erfolglos.
Als er dann im Oktober 2001 unter einem neuen Chefarzt arbeiten musste, fühlte er sich in der Folgezeit kontinuierlich von diesem gemobbt. Nicht nur Streitigkeiten über Therapien, auch kurzfristige Änderungen der Urlaubsplanung führte der Kläger als Mobbing-Verhalten an. Insgesamt 29 Mobbing-Vorwürfe brachte er vor. Das Mobbi...
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