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Eine Insolvenzversicherung ist Pflicht
EuGH bestätigte Urlauberansprüche bei Pleite des Reiseveranstalters
Reiseveranstalter verlangen das Geld für den Urlaub von ihren Kunden oft lange, bevor sie ihre Leistung erbringen. Damit das Geld bis dahin nicht durch eine Unternehmenspleite verschwindet, müssen Anbieter in der EU für ihre Kunden obligatorisch eine Insolvenzversicherung abschließen. Diesen in Deutschland seit 1994 geltenden Anspruch bestätigte der Europäische Gerichtshof (EuGH) mit seiner Entscheidung vom 16. Februar 2012 erneut.
Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/219825.eine-insolvenzversicherung-ist-pflicht.html
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