Kreise dürfen nicht beseitigt werden

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Von der Idee, in Brandenburg die Landkreise abzuschaffen, hält die LINKE nichts. Mehr noch, sie hält den Vorschlag für undurchführbar. SPD-Landtagsfraktionschef Ralf Holzschuher hatte laut darüber nachgedacht, die Aufgaben der Kreisverwaltungen in den großen Städte erledigen zu lassen.

»Herr Holzschuher befindet sich mit seinem Vorschlag auf dem Holzweg«, meinen jetzt Sascha Krämer und Sebastian Walter. Krämer ist LINKE-Kreisvorsitzender in Potsdam, Walter übt diese Funktion im Barnim aus. Beide erinnern den SPD-Politiker an den Koalitionsvertrag. Darin heißt es: Die rot-rote Koalition halte »eine flächendeckende Kreisgebietsreform nicht für notwendig«. Immer wieder überschreite die SPD die Grenzen des Koalitionsvertrags, rügen Krämer und Walter. Holzschuhers Idee verunsichere die Menschen, die sich noch allzu gut an die Gemeindegebietsreform von 2003 erinnern könnten. Diese Reform sei von oben durchgedrückt worden und habe den Menschen kaum Verbesserungen gebracht.

Freilich gilt die zitierte Passage aus dem Koalitionsvertrag nur bis 2014 und die SPD dürfte sehr wohl Überlegungen für die Zeit danach anstellen, so wie die LINKE ihrerseits sich Gedanken macht über die Einführung einer Gemeinschaftsschule. Krämer findet dennoch, dass Holzschuher die Debatte zur Unzeit führe. »Für uns bleibt das Ziel eine an die örtlichen Bedingungen angepasste, von Eigenverantwortung getragene, von gewählten Vertretungen kontrollierte und durch bürgerschaftliches Engagement gestärkte lokale Selbstverwaltung«, sagt er.

Krämer bedauert, dass er von LINKE-Landeschef Stefan Ludwig nichts zu dem Thema hörte. Ludwig hielt sich allerdings bewusst zurück. Denn aus seiner Sicht ist es eigentlich überflüssig, sich mit Holzschuhers Vorschlag zu befassen. Die Idee sei ohnehin »grundgesetzwidrig« und damit undurchführbar. Das Land Brandenburg sei gar nicht berechtigt, die Landkreise abzuschaffen. Man könne höchstens über den Zuschnitt reden. »Was machen die Kreise, dass ist die richtige Frage«, sagte Ludwig dem nd.

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