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Schließt das Casino?
Jede Bank muss in der EU für jeden Kredit, den sie vergibt, für jeden Schuldschein, jedes Derivat und alle möglichen anderen Papiere Eigenkapital vorhalten, das sich nach dem Ausfallrisiko der Papiere bemisst. Wie nicht zuletzt die Finanzkrise gezeigt hat, reichen die geltenden Vorschriften nicht, Krisen im Finanzsystem zu verhindern. Mit einem umfangreichen Gesetzespaket sollen auf EU-Ebene jetzt weitere Voraussetzungen geschaffen werden, um die nächste Krise zu vermeiden. Damit setzt die EU die internationale Vereinbarung »Basel III« um, die im Dezember 2010 in ihrer letzten Fassung veröffentlicht wurde.
Die erwähnten Eigenkapitalvorschriften gehören zu den Kernpunkten der Regulierungsvorschläge, die in den nächsten Wochen im EU-Parlament und im Rat beraten und abgestimmt werden. Dabei sehen die meisten der zur Zeit diskutierten Vorschläge zwar strengere Eigenkapitalanforderungen vor, sie bleiben jedoch weit hinter den Erfordernissen zurück. Nach den Vorschlägen der EU-Kommission sollen Banken nur noch Positionen für die Eigenkapitalanforderungen anrechnen dürfen, die eine hohe Wertstabilität haben. Wir als Linke im EU-Parlament arbeiten außerdem auf eine erheblich höhere Eigenkapitalquote hin - gegenüber dem aktuellen Vorschlag der EU-Kommission von acht Prozent ist ein Satz von mindestens 18 Prozent erforderlich - vor allem für systemrelevante Banken. Banken also, die durch zahlreiche Beteiligungen mit vielen anderen Unternehmen und Finanzinstituten verflochten sind, und Banken, die allein durch ihre Größe bei einer Insolvenz das Finanzsystem erschüttern. Solche Institute mussten bisher vom Staat gerettet werden, zum Beispiel die Commerzbank. Selbst mit dieser hohen Eigenkapitalquote würde sich die Finanzierung der großen Banken nicht erheblich verteuern, das Risiko eines Bankzusammenbruchs wäre aber erheblich geringer, da die Eigenkapitaldecke höher ist. Zudem muss für riskante Geschäfte eine höhere Eigenkapitalverpflichtung festgeschrieben werden.
Neu im Konzept der Regulierung ist die Einführung von »Liquiditätspuffern«, die dafür sorgen sollen, dass die Banken immer genug flüssige Mittel haben - auch dies ist eine Lehre aus der Finanzkrise: Nachdem Lehman Brothers 2008 kollabiert war, brach der Interbankenmarkt zusammen. Die Banken liehen sich untereinander kein Geld, wodurch unter anderem die Depfa Bank, eine Tochter der HRE, in Liquiditätsschwierigkeiten kam. Einfach gesagt: Sie hatte nicht genug Geld in der Kasse, um das laufende Geschäft weiterzuführen. Künftig müssen Banken nachweisen, dass sie genug flüssige Mittel zur Verfügung haben, um ihr Geschäft für 30 Tage aufrechtzuerhalten.
Der Vorschlag der EU-Kommission vertut leider die Chance, mit dieser umfassenden Neuregulierung der Bankenlandschaft in Europa eine Unterscheidung zwischen Investment- und Geschäftsbanken vorzunehmen. Mit einigen ihrer Änderungsanträge zielt die Linksfraktion GUE/NGL auf genau diese Trennung, die zurzeit auch in den USA und in Großbritannien ernsthaft diskutiert wird. Ziel ist es, den Geschäftsbanken Eigenhandel im größeren Umfang zu verbieten: Eine Bank, die ein normales Eigengeschäft mit Girokonten, Sparbüchern und dem üblichen Zahlungsverkehr betreibt, darf dann nur noch in sehr engen Grenzen Geschäfte am Finanzmarkt vornehmen. Wer Eigenhandel, also Geschäfte auf eigene Rechnung an den Finanzmärkten, betreiben will, muss die Kundengelder vor diesen Risiken schützen, der Eigenhandel wird dazu in ein separates Unternehmen ausgegliedert. Eine solche Trennung wäre ein weiterer Schritt, um zu verhindern, dass künftig Banken gerettet werden müssen, die sich an den Finanzmärkten verzocken.
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