Datenkrake unter Druck
Nutzerrichtlinien bei Google möglicherweise rechtswidrig
Trotz eines dringenden Appells europäischer Datenschützer hat der Internetdienstleister Google seine bisher geltenden Geschäftsbestimmungen geändert. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat das Unternehmen deshalb abgemahnt.
Trotz erheblicher Bedenken zahlreicher Kritiker hat der Internetgigant Google vor wenigen Tagen eine Änderung seiner Nutzerbedingungen vollzogen, deren Tragweite für viele Nutzer wohl nur schwer zu überblicken sein dürfte. Der Verbraucherzentrale Bundesverband hat deshalb reagiert und den Internetriesen abgemahnt. Zu undurchsichtig, oftmals vage und zum Nachteil der Nutzer formuliert, lautet das Urteil der Verbraucherschützer. Bis zum 23. März hat das im kalifornischen Mountain View beheimatete Unternehmen nun Zeit, eine Unterlassungserklärung abzugeben, ansonsten droht ihm eine Klage.
Längst hat sich Google zu einem vielseitigen Dienstleister gewandelt, dessen Kerngeschäft aber noch immer ein Suchmaschinendienst mit weltweit etwa 80 Prozent Marktanteil bildet. Innerhalb der letzten Jahre hat das Unternehmen allerdings mehr als 70 weitere Angebote gestartet, welche täglich weltweit von mehreren Millionen Menschen genutzt werden. Bek...
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