Abgebrochen

In der DDR entschieden allein die Frauen über ihre Schwangerschaft

Heute vor 40 Jahren beschloss die Volkskammer der DDR das »Gesetz über die Unterbrechung der Schwangerschaft«. Es ermöglichte jeder Frau, eine Schwangerschaft innerhalb von 12 Wochen nach deren Beginn ohne Angabe von Gründen durch den Eingriff eines Arztes beenden zu lassen.

Heike Walter, gebürtige Naumburgerin, ist Zahnärztin. Sie lebt seit 1991 in Rheinland-Pfalz. Als wäre es gestern gewesen, erinnert sich die Mutter zweier Kinder an eine Autofahrt im Februar 2008. Im Radio waren Nachrichten zu hören, der Sprecher zitierte aus einem Interview, das der sachsen-anhaltische Ministerpräsident und Gynäkologe Wolfgang Böhmer dem Nachrichtenmagazin Focus gegeben hatte. Gefragt nach seiner Meinung zu Kindstötungen im Osten des Landes, die damals die Menschen beschäftigten, hatte er diese Taten mit der einst so liberalen Gesetzgebung in der DDR zum Schwangerschaftsabbruch begründet. Das hätte die Frauen im Osten leichtfertig gemacht.

Heike Walter hat den Rest der Sendung gar nicht mehr wahrgenommen, so wütend war sie über diese Unverschämtheit. »Jemand müsste doch mal die betroffenen Frauen fragen«, sagte sie zu ihrem Mann. Alle kämen zu Wort - Kirche, Wissenschaftler, sogenannte Lebensschützer. Nur die Fraue...


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