Nach dem Ausbau ist vor dem Ausbau
Bundesverwaltungsrichter verhandeln über dritte Landebahn in Frankfurt am Main
Wie kaum je zuvor blickt ab dem heutigen Dienstag die dicht besiedelte und von Fluglärm geplagte Region um den Frankfurter Rhein-Main-Flughafen auf das Leipziger Bundesverwaltungsgericht. Es geht um das Nachtflugverbot und damit um mehr.
Klagen von Anliegergemeinden, dem Klinikum Offenbach und privaten Klägergruppen werden im Verfahren um die Planfeststellung des größten deutschen Verkehrsflughafens in Frankfurt am Main verhandelt. Die Leipziger Richter haben für die mündlichen Verhandlungen zwei volle Verhandlungstage reserviert. Bis zu einer Urteilsverkündung dürften mehrere Wochen vergehen.
Als die Flughafenbetreibergesellschaft Fraport die neue Nordwest-Landebahn konzipierte, die im Oktober 2011 in Betrieb ging, wollten die Verantwortlichen als Ausgleich für die Belastungen die Bevölkerung mit einem Mediationsverfahren und dem Versprechen eines Nachtflugverbots von 23 bis 5 Uhr beschwichtigen. Später jedoch genehmigte die Landesregierung für diese sechs Nachtstunden 17 Ausnahmen. Mitte Oktober 2011 stoppte der Hessische Verwaltungsgerichtshof diese Flüge.
Im Verfahren vor dem Bundesverwaltungsgericht geht es jedoch um viel mehr als die strikte Einhaltung ei...
Zum Weiterlesen gibt es folgende Möglichkeiten:
Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.