Pauschalzahlung und das Abflussprinzip
Betriebskostenabrechnung
Am 22. Februar 2012 informierten wir auf Seite 4 über Heizkostenabrechnungen auf der Basis von Pauschalzahlungen des Vermieters an den Energielieferanten. Laut BGH-Urteil ist das nicht zulässig. Diese Pauschalzahlungen bezeichneten wir als »Abflussprinzip«. Dazu äußerte sich Dr. Mathias Wagner vom Mieterverein Dresden mit einer Klarstellung:
Abflussprinzip heißt: Der Vermieter legt der Betriebskostenabrechnung Kosten zugrunde, die er im Abrechnungszeitraum, der stets zwölf Monate umfassen muss, für Rechnungen bezahlt hat (die von ihm in dieser Zeit »abgeflossen« sind). Für welchen Zwölfmonatsabschnitt diese Kosten berechnet wurden, ist dabei uninteressant.
Dafür ein Beispiel: Ein Vermieter leistet monatlich Abschlagszahlungen an den Energielieferanten in Höhe...
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