Mieter verursachte ohne Vorsatz Schaden
BGH zur Gebäudefeuerversicherung
Nach einem Wohnungsbrand, der fahrlässig vom Mieter verursacht wurde, ersetzte die Gebäudefeuerversicherung dem Eigentümer den Schaden. Danach forderte das Versicherungsunternehmen vom Mieter die Summe als Schadenersatz zurück.
Damit war der Mieter nicht einverstanden. Der Streitfall kam bis vor den Bundesgerichtshof (BGH). Hier wurde entschieden, dass die Versicherung auf eine Regresszahlung (Schadenersatz) verzichten müsse. Maßgebend war dafür der Mietvertrag(!).
Daraus ging hervor, dass der Mieter die Kosten der Gebäudefeuerversicherung über seinen ...
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