Schuften nach Feierabend - was ist erlaubt?

Nebentätigkeiten

Für 8,5 Prozent der Arbeitnehmer endet der Arbeitstag nicht mit dem Arbeitsschluss: Sie sind auf eine Nebentätigkeit angewiesen oder wollen noch etwas hinzuverdienen. Doch Vorsicht! Gesetzliche und betriebliche Vorgaben schränken die Möglichkeiten eines Zusatzerwerbs ein. Bei Missachtung drohen Abmahnung und sogar Kündigung. Dazu nachfolgend die D.A.S. Rechtsschutzversicherung:

Ob als Kellner im Restaurant oder Kassierer in der Tankstelle - längst sind es nicht mehr nur Schüler oder Studenten, die auf einen Zweitjob angewiesen sind, um den Lebensunterhalt zu bestreiten oder sich mehr leisten zu können.

Für Freizeit muss Zeit sein

Grundsätzlich erlaubt Artikel 12 des Grundgesetzes jedem, seinen Beruf und seinen Arbeitsplatz frei zu wählen. Darunter fällt auch das Recht, einem Nebenjob nachzugehen. Einige gesetzliche Bestimmungen gilt es jedoch zu beachten: So erlaubt das Arbeitszeitgesetz (ArbZG) Arbeitnehmern eine Tagesarbeitszeit von maximal acht Stunden. Daraus ergibt sich unter Berücksichtigung des Samstags eine wöchentliche Arbeitszeit von 48 Stunden, vorübergehend gestattet der Gesetzgeber sogar einen Zehn-Stunden-Tag und damit eine 60-Stunden-Woche.

Unter dieses Gesetz fallen alle abhängigen Beschäftigungen, selbstständige Nebenerwerbstätigkeiten dagegen sind nicht betroffen. »Darüber hinau...


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