Verwirrung bei der FDP

Brandenburger Liberaler klagt gegen eigene Fraktion

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Potsdam (dpa/nd). Der brandenburgische FDP-Landtagsabgeordnete Hans-Peter Goetz hat seine Drohung wahr gemacht und gegen die eigene Fraktion wegen der Zahlung von Funktionszulagen vor dem Verfassungsgericht geklagt. Das teilte er am Dienstag mit. Der 50-jährige Anwalt will höchstrichterlich klären lassen, ob Parlamentarische Geschäftsführer und Vize-Fraktionsvorsitzende zu Recht mehr Geld als einfache Abgeordnete erhalten. Im Falle der FDP sind dies 1500 beziehungsweise 1200 Euro pro Monat. Für Goetz verletzt dies die von Grundgesetz und Landesverfassung garantierte Gleichheit aller Abgeordneten als Volksvertreter. Er bezieht sich auf ein Urteil des Bundesverfassungsgerichts vom Juli 2000, das sich mit den Verhältnissen in Thüringen beschäftigte.

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