Adoptionskosten sind nicht von der Steuer absetzbar

Steuerrecht

Paare können Adoptionskosten nicht als außergewöhnliche Belastung von der Steuer absetzen. Dies gilt auch dann, wenn sie wegen einer bestehenden Unfruchtbarkeit ein Kind adoptieren wollen, entschied das Finanzgericht Baden-Württemberg in Stuttgart in einem am 6. Januar 2012 veröffentlichten Urteil (Az. 6 K 1880/10).

Diese Paare haben auch keinen Anspruch auf Gleichbehandlung mit Paaren, die die Aufwendungen für eine künstliche Befruchtung mit Spendersamen als Heilbehandlung von der Steuer absetzen können.

Im konkreten Fall wollte ein un...


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