Größe falsch angegeben - Preisminderung

Eigentumswohnung

Ist eine Eigentumswohnung kleiner als vom Verkäufer angegeben, kann der Käufer eine Kaufpreisminderung geltend machen.

Dazu besteht ein Urteil des Oberlandesgerichts (OLG) Saarbrücken: Eine vertragliche Vereinbarung der Wohnfläche ist dazu nicht immer nötig; es reicht, wenn der Käufer ein besonderes Interesse an der Wohnungsgröße gezeigt hat. Der D.A.S. Rechtsschutzversicherung zufolge setzt die Minderung nicht voraus, dass die Abweichung mehr als zehn Prozent der Wohnfläche beträgt (Urteil vom 1. Dezember 2011, Az. 8 U 450/10 - 121).

Hintergrund: Wird in einem Immobilien-Kaufvertrag eine bestimmte Beschaffenheit des Kaufobjektes vereinbart, können Abweichungen von dieser Vereinbarung den Käufer zu einer Kaufpreisminderung berechtigen. Dies gilt auch für Abweichun...


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