Täuschung beim Arbeitsvertrag führt zur Anfechtbarkeit

Nachtarbeitsverbot verschwiegen

Täuscht ein Arbeitnehmer bei Abschluss eines Arbeitsvertrages den Arbeitgeber bewusst über eine persönliche Eigenschaft, muss er mit der Anfechtung des Arbeitsvertrages rechnen, sofern diese Eigenschaft für die Tätigkeit von Bedeutung ist.

Das Hessische Landesarbeitsgericht bestätigte am 21. September 2011 (Az. 8 Sa 109/11) die Anfechtung des Arbeitsvertrages eines Frachtabfertigers, der seinen neuen Arbeitgeber über sein ärztliches Nachtarbeitsverbot nicht aufgeklärt hatte. Mit einer solchen Anfechtung ist das Arbeitsverhältnis sofort beendet.

Der 57-jährige Arbeitnehmer wurde bei einem Frachtabfertigungsunternehmen am Fra...


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