Für Pflegekinder wird kein Kinderzuschlag gezahlt

Kindergeld

Familien mit geringem Einkommen erhalten für die Aufnahme von Pflegekindern keinen Kinderzuschlag. Das aufgestockte Kindergeld steht Eltern nur für ihre leiblichen und adoptierten Kinder zu, entschied das Landessozialgericht (LSG) Baden-Württemberg in einem am 12. Januar 2012 veröffentlichten Urteil (Az. L 13 AS 1206/10).

Nach den gesetzlichen Bestimmungen können Familien zusätzlich zum Kindergeld einen monatlichen Kinderzuschlag von bis zu 140 Euro pro Kind erhalten, vorausgesetzt, ihr Einkommen entspricht den Arbeitslosengeld-II-Bezügen. Dies soll verhindern, dass Eltern allei...


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