Gesetz mit »Ferienlücke«

Kritik an neuer Regelung zur Hortbetreuung von Fünft- und Sechstklässlern

  • Nissrine Messaoudi
  • Lesedauer: ca. 1.5 Min.

Berlin ist der Vereinbarkeit von Familie und Beruf einen Schritt näher gekommen. Trotzdem wird der Gesetzesentwurf von Bildungssenatorin Sandra Scheeres (SPD), zur Hortbetreuung von Fünft- und Sechstklässlern mehrfach kritisiert. Heute wird das Gesetz erneut im Abgeordnetenhaus debattiert,

Die neue Regelung sieht vor, dass die 9 bis 13 Jahre alten Schüler ohne erneute Bedarfsprüfung von 6 bis 18 Uhr den Schulhort besuchen können. Bisher musste am Ende der vierten Klasse geprüft werden, ob beide Eltern berufstätig sind. Allerdings ist eine Betreuung während der Schulferien nicht vorgesehen. Der Nachweis soll ab dem Schuljahr 2012/2013 für Fünftklä...


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