Neue Proteste und Klagen gegen Schönefeld

Für Sonnabend Demonstration geplant / Gemeinden gehen juristisch gegen Wannsee-Route vor

  • Martin Kröger
  • Lesedauer: 2 Min.

Gut zwei Monate vor Eröffnung des Großflughafens »Willy Brandt« in Schönefeld nehmen die Proteste gegen den Fluglärm wieder zu. Für den kommenden Sonnabend ist neben anderen Flughäfen im Bundesgebiet auch in Schönefeld eine Demonstration geplant. Dazu erwarten die Organisatoren rund 9000 Fluglärmgegner. Die Hauptforderung der Demonstranten ist ein striktes Nachtflugverbot zwischen 22 Uhr und 6 Uhr.

»Ja, Flughäfen schaffen Arbeitsplätze«, räumt Matthias Schubert, der Sprecher des Aktionsbündnisses für ein lebenswertes Berlin-Brandenburg ein. »Aber sie belasten auch Menschen: Fluglärm macht krank.« Weiteren Schwung für ihren Protest erhoffen sich die Gegner des Fluglärms auch durch die Inbetriebnahme des Großflughafens selbst, die für den 3. Juni geplant ist. Am Eröffnungstag selbst wollen die Initiativen mit Menschenketten rund um den Flughafen protestieren.

Das Bündnis wirft den Flughafenbetreibern vor, bewusst über die möglichen Auswirkungen des Flugbetriebs hinweggetäuscht zu haben. Deshalb klagen die Aktivisten vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg auf Akteneinsicht. Prozesse sind auch vor dem Bundesverwaltungsgericht gegen den Planfeststellungsbeschluss für Schönefeld anhängig. Eine Entscheidung in dieser juristischen Auseinandersetzung wird allerdings erst für die Zeit nach der Eröffnung erwartet. Das Gericht wollte gestern einen Termin Anfang Juli jedenfalls nicht bestätigen.

Wie bereits angekündigt, reichten gestern nun auch die Anwohnergemeinden von Stahnsdorf und Kleichmachnow sowie drei Privatleute Klagen vor dem Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gegen die sogenannte Wannsee-Flugroute ein. Unterstützt werden die Kläger dabei von der Deutschen Umwelthilfe (DUH). Die Kommunen und der Umweltverband lehnen die Streckenführung sowohl aus Lärmschutz- als auch aus Gründen des Umweltschutzes ab. Stattdessen solle die Südwest-Route entlang des Autobahnrings geführt werden, hieß es in einer Erklärung. Den Klagen ging die Veröffentlichung der Flugrouten im Bundesanzeiger am vergangenen Dienstag voraus, die damit rechtswirksam sind.

»Es kann nicht sein, dass die Airlines ihre wirtschaftlichen Interessen über das Wohl der Bürgerinnen und Bürger stellen, um mit einer unwesentlich kürzeren Streckenführung ein paar Euro zu sparen«, betonte der DUH-Bundesgeschäftsführer Jürgen Resch. Das sei ebenso fahrlässig wie unverantwortlich.

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