Bundeswehr bleibt mit ihren Bedenken allein

Gericht hat kein Problem mit Schüssen über der Ostseepipeline

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Niederlage für die Bundeswehr: In einem militärischen Übungsgebiet muss sie mit der Ostseepipeline auskommen. Das Oberverwaltungsgericht Greifswald wies eine Forderung nach weiteren Schutzmaßnahmen ab. Der Streit könnte jetzt vor dem Bundesverwaltungsgericht weitergehen.

Greifswald (dpa/nd). Im juristischen Streit um den Schutz der Ostseepipeline in einem militärischen Übungsgebiet östlich von Rügen ist die Bundeswehr mit einer Klage vor dem Oberverwaltungsgericht in Greifswald gescheitert. Das Gericht wies am Donnerstag eine Klage des Bundesverteidigungsministeriums gegen das Bergamt Stralsund ab. Es ließ aber ausdrücklich eine Revision zu. Wegen der Komplexität des Verfahrens soll die Urteilsbegründung zu einem späteren Zeitpunkt verkündet werden, sagte die Vorsitzende Richterin Hannelore Kohl.

Das Bundesverteidigungsministerium hatte von dem Bergamt - der Genehmigungsbehörde für die Pipeline in den küstennahen Gewässern - Regelungen für Schutzmaßnahmen der Erdgastrasse verlangt, damit Marine und Luftwaffe in dem Gebiet östlich von Rügen auch weiterhin uneingeschränkt üben können. Es sah die Belange der Landesverteidigung beeinträchtigt. Die Bundeswehr kündigte eine Prüfung des schriftlichen Urteils ab. Danach werde entschieden, ob man in Revision vor dem Bundesverwaltungsgericht in Leipzig gehen werde, sagte Rechtsanwalt Carsten Bethke.

Die von Nord Stream erbaute Pipeline durchquert östlich von Rügen zwei rund 500 Quadratkilometer große Übungsgebiete. Die Pipeline ist in dem betroffenen Abschnitt im Meeresboden unter einer halben Meter dicken Sandschicht begraben. Die Bundeswehr hatte mit ihrer Klage ein von Nord Stream in Auftrag gegebenes Gutachten angezweifelt, das bei den von der Bundeswehr eingesetzten Geschossen kein Risiko für die Pipeline gesehen hat.

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