Pflegeheim darf das Erbe annehmen
BGH-Urteil
Ein Pflegeheim darf beim Tod eines Heimbewohners unter Umständen auch dessen Erbe antreten. Dies gilt allerdings nur, wenn der Heimträger erst nach dem Tod des Erblassers von dem Erbe erfährt, entschied der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe in einem am 28. November 2011 veröffentlichten Beschluss (Az. IV ZB 33/10).
Normalerweise ist es nach dem Heimgesetz unzulässig, dass der Heimträger von einem Bewo...
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