Müll in Garten vom Nachbarn

Nachbarschaftsrecht

Ein Nachbar kann verpflichtet werden, eine Unterlassungserklärung abzugeben, dass er keinen Müll auf dem benachbarten Grundstück ablegt.

Voraussetzung dafür ist, dass ihm dies nachgewiesen werden kann. Auf eine entsprechende Entscheidung des Amtsgerichts München vom 26. September 2011 (Az. 231 C 28047/10) weist der Deutsche Anwaltvereins (DAV) hin.

Hintergrund dieser gerichtlichen Entscheidung: Zwischen den beiden Nachbarn einer Reihenhausanlage gab es schon seit geraumer Zeit immer mal wieder Streitigkeiten....


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