Muss ich bei Kälte in der Werkhalle arbeiten?

Fragen & Antworten

Ich arbeite in einer Gießerei. In unserer Werkhalle sind Fenster und Dach kaputt, so dass es bitterkalt Ist. Muss ich bei dieser Kälte tatsächlich arbeiten?

Das kommt darauf an, wie kalt es tatsächlich ist. Es gibt durch die Arbeitsstättenverordnung klare Grenzen nach oben und nach unten. Dabei gibt es zwei Maßstäbe: einerseits die Körperhaltung, andererseits die Arbeitsschwere. Daraus ergibt sich für den Arbeitgeber, für welche Temperaturen er sorgen muss.

Die Arbeitsstättenverordnung besagt: Mindestens zwölf Grad müssen es sein. Wenn der Arbeitsplatz nachweislich zu kalt ist, kann man natürlich nicht einfach die Arbeit niederlegen und nach Hause gehen. Man muss dem Arbeitgeber die Möglichkeit geben, Abhilfe zu schaffen.

In diesem Fall: Lässt sich die kalte Halle nicht sofort dämmen, muss man zu technischen Mitteln greifen und beispielsweise an jedem ...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.