Pflegebedarf nicht nur nach Stoppuhr entscheiden

Urteile

Über die Einstufung in die Pflegestufe III darf einem Urteil zufolge nicht allein die Stoppuhr entscheiden. Das Sozialgericht Münster korrigierte in einem am 28. Februar 2012 veröffentlichten Urteil eine Entscheidung der Pflegekasse.

Danach muss die Kasse einem halbseitig gelähmten und blinden Mann Leistungen der Pflegestufe III bewilligen, obwohl er die für die höchste Stufe notwendige Pflegezeit von täglich 240 Minuten nicht erreicht hatte. Das Urteil (Az. S 6 P 135/10) ist nicht rechtskräftig.

Ein Sachverständiger hatte für den Mann aus dem Kreis Warendorf einen täglichen Pflegeaufwand von 232 Minuten ermittelt. Eine solche »geringfügige Unterschreitung« um acht Minuten dürfe nicht allein zum Scheitern der Pflegestufe führen, entschied das Gericht. Es verwies auf die Kritik von Pflegewissenschaft und Pflegepraxis, nach der die gesetzlich vorgesehene zeitliche Bemessung des Pflegeaufwands eine »scheinrationale Größe« sei. In 240 Minuten soll die Grundpflege eines Schwerpfl...


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