Das Mini-Blockheizkraftwerk im Keller

Förderung ab 1. April 2012 an Bedingungen geknüpft

Kleine Blockheizkraftwerke im Keller ermöglichen Eigenheimbesitzern, ihren Strom- und Heizwärmebedarf unabhängig von großen Energieversorgern zu decken. Ab dem 1. April 2012 fördert der Bund wieder den Bau dieser hocheffizienten Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen - im Kürzel KWK - in Privathäusern aus einem Finanztopf beim Bundesamt für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle (BAFA).

Zu beachten ist allerdings, dass es finanzielle Hilfen nur gibt, wenn ganz bestimmte Bedingungen erfüllt sind. Experten raten deshalb Interessenten dazu, unbedingt die Frage der Wirtschaftlichkeit genau überprüfen zu lassen.

Welche Anlagen fördert der Staat?

Das BAFA-Programm fördert den Einbau von Mini-Blockheizkraftwerken mit einer Leistung von höchstens 20 Kilowatt in bestehende Ein- und Zweifamilienhäusern mit einem einmaligen Investitionszuschuss zwischen 1500 und 3450 Euro. Die Höhe richtet sich nach der Größe der Anlage. Das Angebot gehört zu einer Novelle des KWK-Gesetzes, die den Einsatz derartiger, besonders sparsamer Kraftwerke in Deutschland fördern soll.

Für welche Häuser und Anlagen gibt es Fördermittel?

Damit die Förderung aber tatsächlich einen umwelt- und energiepolitischen Mehrwert hat, ist sie an restriktive Bedingungen geknüpft:

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