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Protest gegen »Dublin II« und die Behandlung von Flüchtlingen in der EU
Tausende Asylsuchende werden jährlich in der EU hin- und hergeschoben. »Dublin II« macht's möglich. Nach dem Abkommen haben Flüchtlinge nur in dem Land Anspruch auf ein Asylverfahren, wo sie zuerst eingereist sind. Ein Bündnis will heute in fünf Städten dagegen protestieren.
»Für uns ist das schon eine große Aufgabe«, sagt Steve Neumann. Er ist Stadtpfarrer von Prenzlau in der Uckermark (Brandenburg). Seit zwei Monaten beherbergt seine Gemeinde den Afghanen Naser N. im Kirchenasyl. Freiwillige Helfer versorgen den Flüchtling mit Essen, betreuen ihn seelsorgerisch, kümmern sich um einen Dolmetscher. Der Mittzwanziger aus Afghanistan, der nur noch ein Bein hat, gilt offiziell als 80 Prozent schwerbehindert. Im Kirchenasyl ist er, weil ihm ein Gericht den Abschiebeschutz verweigerte.
Auf Amtsdeutsch allerdings soll der Afghane nicht abgeschoben sondern »überstellt« werden und das nicht nach Afghanistan, sondern nach Italien. Möglich ist das durch die 2003 in Kraft getretene Dublin-II-Verordnung: Jeder Asylsuchende hat einen Anspruch aufs Asylverfahren nur in dem EU-Staat, dessen Boden er zuerst betreten hat. Darüber, ob das im Falle Naser N. Italien oder Griechenland ist, streiten dessen Anwalt und die Be...
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