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Streit um Ladenöffnung am Sonntag
Potsdam (epd). Die Stadt Potsdam wagt eine weitgehende Interpretation des Ladenöffnungsgesetzes. Die rot-rote Landesregierung, die Gewerkschaft und die Kirche protestieren. Das Arbeitsministerium dringt auf die Aufhebung der umstrittenen Potsdamer Verordnung zu den Sonntagsöffnungszeiten der Geschäfte. Wie Ministeriumssprecher Florian Engels gestern sagte, werde in Kürze eine entsprechende Weisung an die Landeshauptstadt gehen.
Die Verordnung, die die Ladenöffnung an insgesamt zwölf Sonn- und Feiertagen in verschiedenen Stadtteilen erlaubt, verstößt nach Ansicht des Ministeriums gegen das brandenburgische Ladenöffnungsgesetz. Demnach sind pro Jahr nur sechs verkaufsoffene Sonntage erlaubt. Die Verordnung, die am 7. März von den Stadtverordneten verabschiedet worden war, will jedem der vier Stadtbereiche sechs verkaufsoffene Sonntage zusprechen. Da an einigen Sonntagen, etwa in der Adventszeit, stadtweit die Geschäfte öffnen dürfen, summiere sich die Zahl der teilweise regional begrenzten Sonntagsöffnungen auf maximal zwölf, erläuterte Stadtsprecher Stefan Schulz.
Das Arbeitsministerium sieht dagegen den verfassungsrechtlich verankerten Sonntagsschutz in Gefahr. In der Weisung heißt es, auch bei einer lediglich auf bestimmte Gebiete beschränkten Freigabe lasse es sich schwerlich vermeiden, dass das Offenhalten von Geschäften auf andere Gebiete ausstrahlt. Dies beziehe sich auf Kundenströme, Verkehrsaufkommen und den Einsatz von Beschäftigten aus anderen Teilen der Stadt.
Der Deutsche Gewerkschaftsbund (DGB) forderte die Stadt am Montag dazu auf, die Verordnung zurückzunehmen. Der DGB beklagt vor allem, dass den Beschäftigten im Einzelhandel immer mehr Flexibilität abverlangt werde.
Der Chefjurist der Evangelischen Kirche Berlin-Brandenburg-schlesische Oberlausitz, Ulrich Seelemann, sprach sich ebenfalls scharf gegen die Verordnung aus. »Nach unserer Rechtsauffassung gelten die sechs möglichen Sonntagsöffnungen in Brandenburg für die gesamte Kommune«, sagte Seelemann. An mehr Sonntagen zu öffnen, widerspreche dem Sinn der Sonntagsruhe und höhle die Kultur des Sonntags nachhaltig aus.
Nach Angaben der Stadtverwaltung ist die Verordnung noch nicht in Kraft getreten. Wenn die Stadt der Weisung des Arbeitsministeriums nicht Folge leistet, kann das Innenministerium die Verordnung außer Kraft setzen, erklärte Arbeitsministeriumssprecher Engels.
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