H-Kennzeichen für Oldtimer

Mit neuen Regeln für das Oldtimer-Kennzeichen hat der Gesetzgeber die Zulassung solcher Fahrzeugen übersichtlicher und einfacher gestaltet. Welche Änderungen gibt es, und welche Fahrzeuge können ein sogenanntes H-Kennzeichen bekommen?

Wie die DEKRA-Sachverständigen informieren, muss ein Fahrzeug mindestens 30 Jahre alt sein, will der Halter ein H-Kennzeichen beantragen. Maßgeblich ist das Datum der Erstzulassung. Weiterhin erforderlich ist - wie bisher schon - ein Gutachten des Sachverständigen, mit dem dem Fahrzeug der Status »kraftfahrzeugtechnisches Kulturgut« bescheinigt wird.

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