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Sperrfrist von drei Jahren ist zu beachten

Umwandlung der Miet- in eine Eigentumswohnung

Wenn vermietete Wohnungen in Wohnungseigentum für einen Kapitalanleger umgewandelt werden sollen, kommt es vor, dass die Mieter unter Druck gesetzt werden.

So wird ihnen zum Beispiel nahegelegt, auszuziehen oder mit Verweis auf unbezahlbare Kosten auf ihr Vorkaufsrecht zu verzichten. Der Mieterverein Dresden und Umgebung e.V. warnt in diesem Zusammenhang vor voreiligen Entscheidungen. So sind weder die Umwandlung von Miet- in Eigentumswohnungen noch im Vorfeld erforderliche Bauarbeiten oder der Verkauf der Wohnung oder des gesamten Hauses Kündigun...

Den vollständigen Artikel finden Sie unter: https://www.nd-aktuell.de/artikel/223241.sperrfrist-von-drei-jahren-ist-zu-beachten.html

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