Trotz Abmahnung kein Attest vorgelegt

Kündigung rechtens

Ein Mitarbeiter darf fristlos entlassen werden, wenn er nach einer Krankmeldung trotz Abmahnung kein ärztliches Attest vorlegt, entschied das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in Mainz in einem am 13. März 2012 verkündeten Urteil (Az. 10 Sa 593/11).

Nach dem Richterspruch verletzt ein Mitarbeiter in diesen Fällen regelmäßig »hartnäckig und uneinsichtig« seine Nachweispflichten. Daher sei dem Arbeitgeber eine Weiterbeschäftigung nicht zumutbar. Das Gericht wies damit eine Kündigungsschutzklage ab.

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