Unschuldig eingesperrt
Flüchtlingsdienst stellt Alternativen zur Abschiebungshaft in drei EU-Ländern vor
Damit sich Migranten einer geplanten Abschiebung nicht entziehen können, werden sie in Haft gesteckt. Das muss und kann vermieden werden, meint der Jesuiten-Flüchtlingsdienst. Eine neue Studie belegt diese Auffassung.
In Deutschland dürfen EU-Ausländer nur mit einer gültigen Aufenthaltsgenehmigung bleiben. Ist diese abgelaufen oder wird ein Asylverfahren zu Ungunsten eines Flüchtlings entschieden, so ist der Betroffene zur Ausreise aufgefordert. Doch die deutschen Behörden sind misstrauisch; die dort beschäftigten Sachbearbeiter befürchten, dass der ausreisepflichtige Ausländer in die Illegalität abtaucht, um sich der Ausreise zu entziehen. Um das zu verhindern, wird vorgesorgt: Der Betroffene wandert in Abschiebungshaft, damit der menschliche Abtransport reibungslos vollzogen werden kann. Laut Rückführungsrichtlinie der Europäischen Union kann die Haft bis zu 18 Monate dauern.
Die Abschiebungshaft hat Folgen. Berichtet wird von einer Verschlechterung des körperlichen wie seelischen Wohlbefindens. Nicht selten gibt es Suizidversuche. So erhängte sich zum Beispiel Slawik C. in der JVA Langenhagen (Niedersachsen) Mitte 2010. Der Mann lebte seit 199...
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