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Eröffnung des Flughafens wird nicht verschoben
Verkehrsministerium: Lärmschutz kann später fertig gestellt werden
Potsdam (dpa). Die Verschiebung des Eröffnungstermins für den Großflughafen »Willy Brandt« in Schönefeld steht nicht zur Debatte. Ein entsprechender Antrag sei zwar eingegangen und werde nun geprüft, bestätigte ein Sprecher des brandenburgischen Verkehrsministeriums am Mittwoch. Im Planfeststellungsbeschluss stehe aber nicht, dass der Flughafen erst starten dürfe, wenn der Lärmschutz komplett sei, sagte der Sprecher.
Nach diversen Prozessen beim Bundesverwaltungsgericht dürfe es eine zeitliche Verzögerung geben. Nach Angaben des Sprechers muss erkennbar sein, dass der Flughafen am Lärmschutz arbeitet. »Das tut er«, betonte er. Solange man volles Vertrauen habe, dass der Lärmschutz Priorität genieße, gebe es keinen Grund an der Betriebsgenehmigung zu zweifeln. Mehrere Anwohner wollen den Eröffnungstermin am 3. Juni verschieben. Sie machen geltend, dass noch nicht einmal die Hälfte der Anspruchsberechtigten Schallschutzfenster erhalten haben. Die Betroffenen werden von der Würzburger Anwaltskanzlei Baumann vertreten.
Die Antragsteller gehören laut Rechtsanwaltskanzlei zu den rund 12 000 Eigentümern, die eine fehlerhafte Vereinbarung zur Kostenerstattung erhalten haben und deshalb auf den ihnen zustehenden Schallschutz noch warten müssen. Dies sei nicht zumutbar, sagte Rechtsanwalt Wolfgang Baumann. Er forderte vom Verkehrsministerium einen »zeitlich befristeten Widerruf der gesamten Regelungen über den Flugbetrieb«.
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